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Seit den 1990er Jahren sorgen Terrorattacken im Ausland immer wieder für Schlagzeilen in den Medien. Die Sorge vor Radikalisierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen steigt aber auch in der Schweiz. Erste kantonale und städtische Beratungsstellen haben sich in der Folge etabliert und 2017 entstand der «Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus».
Obwohl der islamistisch begründete Extremismus häufig im Zentrum von Radikalisierungsdiskussionen steht, werden auch andere Religionen instrumentalisiert. Radikalisierungsfälle lassen sich aber nicht nur religiös begründen und sind keineswegs nur ein Phänomen des 21. Jahrhunderts. Extremistisches Gedankengut äussert sich in jeglicher Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates, seiner Grundwerte und Verfahrensregeln und der Umsetzung dessen unter Anwendung von Gewalt. So sorgten beispielsweise während des Zweiten Weltkriegs faschistische Sympathisant:innen in der Schweiz für Unruhen und 1979 beging die hauptsächlich in Deutschland operierende linksextreme Rote Armee Fraktion (RAF) einen Banküberfall in Zürich und ermordete dabei eine Passantin.
Mit der Verbreitung des Internets hat sich vieles verändert – auch in den Radikalisierungsprozessen. Extremistische Gruppierungen können in den sozialen Medien rasch, ohne grosse Kosten und zielgruppengenau ihre Inhalte verbreiten. Immer häufiger imitieren diese Jugendsprache und arbeiten mit Inhalten, denen nicht offensichtlich extremistischer Gehalt zugeschrieben werden kann. Besonders anfällig sind Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen die digitalen Medien zur Hauptinformationsquelle aufgestiegen sind. Oft werden extremistische Inhalte auch nicht absichtlich konsumiert, sondern stossen aufgrund des Algorithmus auf potenziell interessierte Personen.
Das Internet fungiert häufig als Katalysator für extremistisches Gedankengut, es sind jedoch häufig reale Kontakte, die schlussendlich den Zugang oder die Anbindung in die Szene bewirken.
Radikalisierung gefährdet das friedliche Zusammenleben unserer Gesellschaft. Deshalb arbeiten unterschiedliche Institutionen wie die Polizei, der Nachrichtendienst und Fachstellen zusammen, um gemeinsam dieser Gefahr entgegenzutreten. Nebst der Bestrafung von Gewaltverbrechen, ist ein präventives Handeln von grosser Bedeutung. Damit soll der Radikalisierungsprozess eines Individuums, bevor es zur Gefahr für die Gesellschaft wird, durch Sensibilisierung und Vermittlung von demokratischen Werten verhindert oder gestoppt werden. Für ein vollumfängliches Verständnis von Radikalisierung muss auch verstanden werden, was eine Person an extremistischem Gedankengut bzw. extremistischen Gruppierungen interessiert. Da insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene von extremistischen Gruppen angesprochen werden, ist die Prävention im Bildungsbereich besonders wichtig.
CHOCOMELI, Luca (2012). Terrorismus. Historisches Lexikon der Schweiz (HLS). https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017353/2012-08-15/
HAVERKAMP, Rita (2013) (Rechts-)Extremismus im Internet. Zur medialen Bedingung für die Radikalisierung Jugendlicher und rechtliche Bewältigungsansätze. RdJB, 2013(2), 198-211.
KANTONSPOLIZEI BASEL-STADT, STADT BERN, KANTON GENF, STADT WINTERTHUR (2022). Radikalisierung in der Schweiz. Ein Handbuch der Anlauf- und Fachstellen aus Basel, Bern, Genf und Winterthur. https://www.bs.ch/dam/jcr:14496682-d84d-4bba-a0e4-151db54494f3/2022_FSEG_Handbuch_DE_low.pdf
SOLD, Manjana (2020) Online-Radikalisierung und Online-Propagandierung. Bundeszentrale für politische Bildung (BPB). https://www.bpb.de/lernen/bewegtbild-und-politische-bildung/reflect-your-past/313941/online-radikalisierung-und-online-propagandierung/
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